Am 16.März hat der Bundesrat entschieden die Lage im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus als «ausserordentlich» zu beurteilen. Seit dem 17. März und bis am 19. April sind daher sämtliche Läden, Restaurants, Bars, Freizeitbetriebe, Sportanlagen usw. geschlossen. Veranstaltungen dürfen keine mehr stattfinden (Link zur Medienmitteilung).
Am 20. März hat der Bundesrat die Massnahmen verschärft. Seither sind Versammlungen von mehr als fünf Personen bis auf Weiteres untersagt.
Schon Ende Februar hatte der Bundesrat Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis auf Weiteres verboten. Einige Kantone haben daraufhin speziell für die Organisatoren von Veranstaltungen Hotlines eingerichtet (z.B. Bern und Waadt). Weitere Informationen finden sich auf den Websites der verschiedenen Kantone (siehe PDF unten).
Von den in den letzten Tagen und Wochen getroffenen Massnahmen gegen das Virus ist der Sport direkt betroffen. So ist beispielsweise der komplette Wettkampfs- und Trainingsbetrieb untersagt.
Eine Absage ihrer Veranstaltung bzw. eine Stilllegung ihres Betriebs und die entsprechenden Folgen stellen für die meisten Organisationskomitees, Verbände und Vereine eine grosse Herausforderung oder gar eine existenzielle Bedrohung dar.
Sportorganisationen, die Angestellte haben und die durch die bundesrätlichen Massnahmen in ihrer Existenz bedroht werden, steht das Instrument «Kurzarbeit» des Bundes offen: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html#945136149
Und für Sportorganisationen, die aufgrund der Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten, existiert das Instrument «Bürgschaften für KMU»: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html#-1706165510
Swiss Olympic empfiehlt Organisatoren von Sportveranstaltungen, die abgesagt werden mussten oder müssen, folgende Lektüre:
- «Coronavirus: Wer haftet bei der Absage von Veranstaltungen?» von Moritz Jäggy, Advokat, Vischer AG: Link
- «Coronavirus COVID-19: Ausgewählte Rechtsfragen» von Rechtsanwalt Manuel Werder und Rechtsanwältin Valerie Meyer Bahar, Niederer Kraft Frey AG: Link
Swiss Olympic selber sieht sich auch veranlasst, alle Meetings und Veranstaltungen, welche nicht telefonisch durchgeführt werden können, bis mindestens Ende Mai 2020 abzusagen oder allenfalls zu verschieben, darunter auch den Talent Treff Tenero 3T, der im Mai stattgefunden hätte.
Aktuelle Informationen sowie Fragen und Antworten zum Corona-Virus finden sich auf der Website des BAG.
In seiner Kampagne «So schützen wir uns» empfiehlt das BAG die folgenden Hygiene- und Verhaltensregeln zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus:
- Abstand halten
- Gründliches Händewaschen (mit Seife, 20 – 30 Sekunden, von den Handgelenken bis zu den Fingerspitzen, inklusive Handrücken)
- Händeschütteln vermeiden
- Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen
- Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
- Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation