Im Sport ist es nicht ungewöhnlich, dass Akteur*innen Geschenke oder Einladungen erhalten. Darum müssen Interessenkonflikte reguliert und das Bewusstsein dafür bei allen Beteiligten geschärft werden.
Was ist ein Interessenkonflikt?
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche Interessen – familiäre, freundschaftliche, finanzielle oder soziale Faktoren – das Urteilsvermögen, die Entscheidungen oder die Handlungen einer Person beeinträchtigen könnten. Mit anderen Worten: wenn eine bestimmte Massnahme oder Empfehlung nicht objektiv und unvoreingenommen erfolgt, sondern von anderen Interessen geleitet wird (oder zumindest potenziell geleitet werden kann), wie z. B. die Erlangung eines Vorteils oder Gewinns, der sonst nicht erzielt würde.
Das ist zu beachten, wenn ein Rahmen für Interessenskonflikte eingeführt wird:
Einladungen werden akzeptiert, wenn:
- …sie in den Rahmen der Repräsentationspflichten des Verbandes fallen.
- …sie nicht über den üblichen und angemessenen Rahmen hinausgehen.
- …sie nicht zu Interessenkonflikten führen.
Einladungen, die im Rahmen der Ausübung einer Funktion/Aktivität eingehen, werden dem Zentralvorstand und der Verbandsleitung gemeldet.
Geschenke werden angenommen und überreicht, wenn:
- …die örtlichen kulturellen Gepflogenheiten dies erfordern.
- …sie einen üblichen und geringen Wert nicht überschreiten.
- …sie nicht regelmässig gewährt werden.
- …sie nicht zu Interessenkonflikten führen.
Geschenke, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Amtes/einer Tätigkeit erhalten werden, werden dem Zentralvorstand und der Verbandsleitung gemeldet.
Honorare, die von Dritten im Zusammenhang mit einer Funktion/Tätigkeit erhalten werden, werden dem Verband übergeben.
Geschenke können am Jahresende nach dem Zufallsprinzip in der Organisation verteilt werden, zum Beispiel in Form einer Tombola. Geschenke, die den üblichen Wert übersteigen, können einer gemeinnützigen Organisation übergeben werden.