Die hier erfassten Studien ermöglichen einen tieferen Einblick in die Schweizer Sportwelt.
Dossiers und Studien
Weiterführende Informationen zu aktuellen Themen und Projekten
Die Broschüre «Werbung und Kommunikation mit olympischen Themen» beinhaltet eine Übersicht über die Vorschriften, die bei werblichen oder kommunikativen Umsetzungen vor, während und nach den Olympischen Spielen beachtet werden müssen. Sie richtet sich an alle Personen und Institutionen, die bei Werbe- und Kommunikationsmassnahmen mit olympischen Themen in Berührung kommen: Mitglieder der Swiss Olympic Teams, deren Umfeld und deren Verbände, Firmen, Partner usw.
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Cyrill Woodtli (cyrill.woodtli@swissolympic.ch, 031 359 71 49) gerne Auskunft.
Grundsätzlich funktioniert der organisierte Sport in der Schweiz gut. Allerdings birgt auch der Sport, wie jeder andere gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereich, die Gefahr von Missbrauch, vor dem sich Sportverbände und ihre Vereine schützen sollten.
Als Dachverband des Schweizer Sports und als Nationales Olympisches Komitee ist Swiss Olympic mitverantwortlich für den organisierten Sport in der Schweiz. Entsprechend ist es uns ein wichtiges Anliegen, im Rahmen der Förderung eines gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sports Transparenz zu schaffen und Vorkehrungen zu treffen, um möglichen Herausforderungen wie Missbrauch und Betrug entschieden entgegentreten zu können.
Die Ethik-Abteilung von Swiss Olympic und die Swiss Olympic Academy sorgen dafür, dass sich der Dachverband des Schweizer Sports in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen laufend mit dem Thema Transparenz im organisierten Schweizer Sport auseinandersetzt.
Swiss Olympic hat verschiedene Massnahmen für Transparenz im Sport erarbeitet und trägt so zur Aufklärung und Sensibilisierung der eigenen Mitarbeitenden sowie der Mitgliedverbände, der Vereine und deren angeschlossenen Personen bei.
Alle sechs Jahre (1998, 2004, 2010, 2016, 2022) führt Swiss Olympic zusammen mit dem Schweizer Sportobservatorium und dem Bundesamt für Sport die nationale Vereinsbefragung durch. Diese flächendeckende Zählung und Befragung der Sportvereine ist für die Unterstützung des Vereinssports unverzichtbar. Sie bildet die Grundlage für die Schweizer Sportförderung und Sportpolitik.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an info@sportsurvey.ch.
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Inchiesta sulle società sportive svizzere 2022 (Italiano)
Ogni sei anni (1998, 2004, 2010, 2016, 2022) Swiss Olympic conduce un’inchiesta nazionale in collaborazione con l’Osservatorio svizzero dello sport e l’Ufficio federale dello sport. Tale inchiesta e censimento completo delle società sportive è irrinunciabile per sostenere lo sport societario, costituendo la base per la promozione dello sport e della politica sportiva svizzera.
In caso di domande o problemi, si prega di contattare info@sportsurvey.ch.
Das Budget 2024 von Swiss Olympic beträgt rund 127 Millionen Franken. Wichtigste Einnahmequelle sind die Reingewinnanteile der Lotteriegesellschaften, 2022 waren das 54 Millionen Franken. Rund 40 Millionen Franken steuert das Bundesamt für Sport BASPO bei. Der Rest des Budgets setzt sich aus Dienstleistungen und Sponsoringeinnahmen zusammen. Details und weitere Informationen: Jahresrechnung 2022 Swiss Olympic.
Systemwechsel in der Sportförderung via Lotteriegelder
Bis und mit 2022 verteilte die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) die Reingewinnanteile der Lotterien Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und Loterie Romande an den Sport. Ab 2023 übernimmt die neu gegründete Stiftung Sportförderung Schweiz diese Funktion. Mehr Informationen zu diesem Systemwechsel finden Sie hier:
Immer wieder kommt es vor, dass Weltklassesportler*innen die Staatsbürgerschaft wechseln und für eine neues Land auf Medaillenjagd gehen. Auch Schweizer Sportverbände sind regelmässig mit dieser Thematik konfrontiert. Aus sportlicher Sicht kann die Einbürgerung eines*r Topsportler*in attraktiv erscheinen. Aber: Die Gesetzgebung im Einbürgerungsprozess ist für alle Spitzensportler*innen verpflichtend, eine Sonderbehandlung für Spitzensportler*innen gibt es nicht. Immerhin kann der Einbürgerungs-Prozess begünstigt werden. Nachfolgend finden sich einige Hinweise betreffend Einbürgerung.
Ausgangslage
Beim Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft wird zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden:
- Die ordentliche Einbürgerung steht allen Personen zu, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und in der Schweiz integriert sind. Die Zuständigkeit für eine ordentliche Einbürgerung obliegt den Kantonen und Gemeinden. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach Kanton und Gemeinde. Die Kosten belaufen sich je nach Gemeinde auf 1'000 bis 3'000 Franken.
- Die erleichterte Einbürgerung liegt in der Zuständigkeit des Staats und ist an strengere Voraussetzungen geknüpft. Ein Gesuch kann stellen, wer seit mindestens sechs Jahren in der Schweiz wohnt und:
> mit einem*r Schweizer*in verheiratet ist
> Kind eines*r Schweizers*in ist
> unter 40 Jahre alt ist und aus einer ausländischen Familie, die in 3. Generation in der
Schweiz lebt, stammt (nach dem 15.02.2023 sinkt die Altersgrenze auf 25 Jahre)
> ein minderjähriges staatenloses Kind ist
> seine*ihre Schweizer Staatsangehörigkeit verloren hat (z.B. durch Heirat mit einer
ausländischen Person).
Das Verfahren dauert durchschnittlich 1,5 Jahre. Weitere Informationen finden Sie hier: Gesuch um ordentliche oder erleichterte Einbürgerung in der Schweiz
Begünstigung des Einbürgerungs-Prozesses
Folgende Punkte können dazu beitragen, den Einbürgerungs-Prozess zu begünstigen:
- Einwandfreie Bereitstellung der verlangten Dokumente:
> Wohnsitzbestätigung
> Strafregisterauszug
> Betreibungsregisterauszug
> Zivilstandsregister
> Je nach Gemeinde weitere
- Mindestdauer des verlangten Wohnsitzes in der Schweiz beachten! Je nach Kanton wird zusätzlich eine Mindestwohndauer im gleichen Kanton vorausgesetzt, die unterschiedlich ist: In den Kantonen BE, VD, NE, JU, ZH und SH muss man zwei Jahre gelebt haben, in den Kantonen TI, FR, LU und AR drei Jahre und im Kanton SO vier Jahre. Alle restlichen Kantone verlangen eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren. Je nach Gemeinde wird verlangt, dass während dieser Dauer nur innerhalb der gleichen Gemeinde gewohnt werden darf. Dies sollte wenn möglich bei der Wahl des Wohnortes beachtet werden.
- Jedes Jahr zwischen 8 und 18 Jahren zählt doppelt, die Person muss aber mindestens 6 Jahre in der Schweiz gelebt haben.
- Frühzeitig den Kontakt zur zuständigen Gemeinde suchen, Relevanz für den Schweizer Sport bei der Einreichung des Antrags hervorheben (evtl. durch Übernahme der Kosten) und regelmässig den Stand des Einbürgerungsprozesses nachfragen.