American-Football-Spieler für zwei Jahre gesperrt

28.02.2023

Ittigen, 28. Februar 2023. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat einen American-Football-Spieler wegen Vorhandenseins einer verbotenen Substanz in der Dopingprobe, Besitz und Anwendung dieser Substanz für zwei Jahre gesperrt und ihn zu einer Geldzahlung verurteilt.

Anlässlich einer Postkontrolle stellte der Schweizerische Zoll eine an einen Schweizer American-Football-Spieler adressierte Sendung mit fünf Fläschchen der gemäss Dopingliste im Sport verbotenen Substanz Ibutamoren sicher. Der American-Football-Spieler wurde daraufhin einer Urin- und Blutkontrolle ausserhalb des Wettkampfs unterzogen, die positiv auf Ibutamoren ausfiel.

Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens stellte die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) fest, dass der Athlet durch Vorhandensein in der Dopingprobe, Besitz und Anwendung von Ibutamoren gegen das Doping-Statut verstossen hatte und verurteilte ihn zu einer zweijährigen Sperre.

Der Athlet entging der Grundsperre von vier Jahren, da die DK der Ansicht war, dass er als Freizeitsportler eingestuft werden konnte. Die Sperre gilt seit dem 29. September 2021 und ist für sämtliche Sportarten weltweit wirksam. Der Verurteilte muss zudem eine Busse von 100 Franken bezahlen sowie die Verfahrens- und Analysekosten und eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity von insgesamt 2’000 Franken übernehmen.

Swiss Sport Integrity und Swiss Olympic erinnern alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von verbotenen Dopingmitteln gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) verboten ist. Verdächtige Waren werden sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet, welche diese Produkte kostenpflichtig vernichtet und einen Antrag zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der DK stellt. Sämtliche Sporttreibende mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, können sanktioniert werden.