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Sozialversicherungen und Vorsorge
AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Vorsorge: Hier findest du Orientierung für heute und für die Zeit nach deiner Karriere.
Du giltst sozialversicherungsrechtlich als selbständig, wenn du:
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig bist
- dein wirtschaftliches Risiko selbst trägst
- deine Organisation frei bestimmst
- für mehrere Auftraggeber arbeitest
Auch wenn du andere Personen beschäftigst (z. B. Trainer*innen), giltst du als selbständig.
Wichtig: Du bist nicht automatisch angemeldet. Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons.
Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag.
- Angestellt: Dein Arbeitgeber erledigt das für dich
- Selbständig: Du musst dich selbst anmelden und die Beiträge bezahlen
Mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
Arbeitest du nach dem ordentlichen Rentenalter weiter, gelten Sonderregelungen.
Das Rentenalter liegt bei 65 Jahren (Frauen und Männer).
Die aktuellen Beitragssätze findest du im Factsheet Sozialversicherung und Vorsorge.
Ja. Beiträge fallen auch an auf:
- EO-Entschädigungen (Dienstleistung, Mutterschaft)
- Taggelder der IV, ALV und Militärversicherung
Diese Leistungen gelten als Erwerbseinkommen.
Ja. Auch ohne Erwerbstätigkeit musst du mindestens den Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr leisten (Stand 2025).
Sonst entstehen Vorsorgelücken, die du maximal 5 Jahre rückwirkend schliessen kannst.
- Selbständig: Keine Pflicht, aber freiwillig möglich
- Angestellt: In der Regel automatisch über den Arbeitgeber versichert
Freiwillige Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig.
Säule 3a (gebundene Vorsorge):
- CHF 7’258 pro Jahr, wenn du in der 2. Säule versichert bist
- Bis zu 20 % deines selbständigen Einkommens, max. CHF 36’288
Säule 3b (freie Vorsorge):
- Flexible, individuelle Lösungen
- Besonders geeignet für langfristige Planung