Radfahrer für zwei Jahre gesperrt

31.05.2022

Ittigen, 31. Mai 2022. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) hat gegen einen Schweizer Radfahrer wegen Verweigerung einer Dopingkontrolle eine Sperre von zwei Jahren ausgesprochen und ihn zu einer Geldzahlung verurteilt.

Im September 2021 verweigerte ein Radsportler eine Dopingkontrolle, obwohl er vom Dopingkontrolleur ordnungsgemäss über die Risiken und Konsequenzen einer Verweigerung informiert worden war. Damit lag gemäss Art. 2.3 des Doping-Statuts ein potenzieller Verstoss vor, worauf Swiss Sport Integrity (ehemals Antidoping Schweiz) den Radfahrer über eine provisorische Sperre benachrichtigte.

Im Rahmen des disziplinarrechtlichen Verfahrens wurde zunächst geklärt und dann festgehalten, dass der Radsportler dem Doping-Statut von Swiss Olympic unterliegt und somit eine Sanktion anwendbar ist. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verurteilte den Radfahrer nun zu einer Sperre von 24 Monaten. Das Standard-Strafmass von vier Jahren wurde gemäss Art. 10.3.1 des Doping-Statuts auf zwei Jahre reduziert, da die DK den Athleten als Freizeitsportler einstufte. Die Sperre gilt seit dem 29. September 2021, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte eine Geldbusse, die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 2700 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass Dopingkontrollen jederzeit und überall durchgeführt werden können. Bei einem Aufgebot für eine Dopingkontrolle sind die Sportlerinnen und Sportler verpflichtet, sich einer Kontrolle unterziehen zu lassen. Eine Probe zu verweigern, sich ihr zu entziehen oder sie zu manipulieren, stellt gemäss Artikeln 2.3 und 2.5 des Doping-Status einen Verstoss dar und kann mit einer Sperre sanktioniert werden.