Aufgrund der besonderen und belastenden Umstände sowie der Einmaligkeit des Falles wurde in einem gütlichen CAS-Verfahren (unter Leitung des Einzelschiedsrichters Professor Ulrich Haas) eine Einigung zwischen allen Parteien erzielt. Die FIS hat die Rangliste angepasst und beide Athletinnen auf Platz 3 gesetzt.
Infolgedessen hat sich das IOC bereit erklärt, der entsprechenden FIS-Rangliste in diesem Fall zu folgen und die Medaillen entsprechend zu vergeben.
Die Athletinnen, Swiss-Ski, der Deutsche Skiverband (DSV) sowie Swiss Olympic und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sind sich einig. Mit dieser Einigung ist der Rechtsstreit beendet und die Athletinnen können sich nun auf ihren Sport und die bereits begonnene neue Saison konzentrieren.
Die Athletinnen begrüssen es zudem, dass die International Ski and Snowboard Federation (FIS) auf die aussergewöhnliche Situation Rücksicht genommen und eine vom Geist des Sports getragene Lösung ermöglicht hat, und die FIS drückt ihre Anerkennung aus für die bemerkenswerten und entschiedenen Bemühungen der Athletinnen um eine Lösung der Angelegenheit im Geiste des Fair-Play.