Unfallversicherung für Sportvereine
Angestellte müssen in der Schweiz vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert werden. Dies gilt auch für Sportvereine, die, sobald eine Sportler*in oder Trainer*in mit 9'800 Franken (im Jahr 2023) oder mehr entschädigt wird, alle ihre Angestellten gegen Unfälle versichern müssen. Aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos und der hohen Kosten bei einem Unfall, stellen die Versicherungen den Sportvereinen oft sehr hohe Prämien in Rechnung. Diese Sportvereine werden dadurch teilweise finanziell stark belastet. Dieser finanzielle und auch administrative Aufwand gefährdet viele Sportvereine in ihrer Existenz.
Swiss Olympic hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA daran gearbeitet, die Situation für den Sport zu verbessern. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 eine von dieser Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung verabschiedet.
Wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2024
Vor dem 1. Juli 2024 mussten alle Angestellten eines Sportvereins gegen Unfälle versichert werden, sobald eine Person im Verein mehr als 2'300 Franken pro Jahr verdiente. Mit der Neuerung wurde die Grenze auf 9'800 Franken (im Jahr 2023) erhöht. Diese Grenze gilt nur für Sportler*innen und Trainer*innen. Für alle anderen Angestellten wie zum Beispiel Servicepersonal oder Reinigungsfachkräfte ändert sich nichts; sie unterstehen in jedem Fall der Versicherungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).
Alle Informationen zu dieser Neuerung finden Sie im Merkblatt «Obligatorische Unfallversicherung bei Sportvereinen».