Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen

Mitbestimmung stärkt Athlet*innen und Sportler*innen in ihrer Entwicklung und trägt zu einem sicheren, respektvollen und wertschätzenden Sportumfeld bei. Sie bedeutet, dass junge Menschen bei Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv mitreden und mitgestalten können. Trainer*innen, Leiter*innen und Betreuungspersonen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Mitbestimmung beginnt dort, wo Athlet*innen und Sportler*innen aktiv einbezogen werden. Im Sport kann dies ganz unterschiedlich aussehen: Mal können sie selbst entscheiden, mal wird gemeinsam entschieden, mal ist Information der passende Weg.

Als Grundsatz gilt: Athlet*innen sollen mindestens über alle sie betreffenden Belange informiert werden. Damit das gelingt, braucht es Menschen in Führungs- und Leitungsfunktionen im Spot – wie Trainer*innen, Leitungspersonen, Betreuer*innen oder Funktionär*innen – die vier zentrale Elemente ermöglichen:

  • Raum schaffen: sichere und geeignete Orte zur Meinungsäusserung
  • Stimme stärken: Befähigung und Ermutigung, die eigene Meinung einzubringen
  • Gehör schenken: ernsthaftes Anhören auf Augenhöhe
  • Einfluss ermöglichen: konkrete Wirkung auf Entscheidungen
Mitbestimmung im Sportalltag
Das Lundy Modell zur “kindergerechten Partizipation”, adaptiert auf den Schweizer Sport, illustriert die vier Elemente der gelingenden Mitbestimmung

Mitbestimmung fördern

Befähigen statt instruieren
Mitbestimmung gelingt am besten, wenn Trainer*innen und Leiter*innen ihre Athlet*innen und Sportler*innen bewusst einladen, sich einzubringen – durch ein Coaching auf Augenhöhe und eine weniger stark dirigierende Haltung. Dieses gezielte und systematische Befähigen schafft Vertrauen und Raum für Eigenverantwortung und Wachstum.

Mitbestimmung ist individuell
Nicht alle Athlet*innen und Sportler*innen können oder möchten sich gleich beteiligen. Frühere Erfahrungen, persönliche Eigenschaften und notwendige Sicherheitsvorkehrungen beeinflussen, wie viel Mitbestimmung im Einzelfall möglich ist. Das ist normal – und Teil der Trainer*in-, respektive Leiterin*aufgabe. Wichtig ist: die physische und psychische Sicherheit der Athlet*innen und Sportler*innen geht immer vor.

Wirkung der Mitbestimmung

Die Forschung zeigt, dass Mitbestimmung die Kommunikations-, Problemlösungs- und Verhandlungsfähigkeiten, sowie das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren entwickelt. Wenn eine aktive Mitgestaltung möglich ist, führt das zudem zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen ihnen, zwischen ihnen und Erwachsenen und resultiert in einer kooperativeren und kinderfreundlicheren Atmosphäre. Letztlich gilt Mitbestimmung als international anerkanntes Präventionsmittel gegen Grenzverletzungen, Missbrauch und andere Missstände.

In Bezug auf den Sport zeigt die Forschung, dass die Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen ein zentraler Bestandteil einer gut funktionierenden Trainer*innen-Athlet*innen-Beziehung (oder Leiter*innen-Sportler*innen-Beziehung) und einer nachhaltigen Entwicklung der Athlet*innen und Sportler*innen ist. Ob bei der Wettkampfplanung, der Festlegung von Leistungszielen, der Wahl von Trainingsinhalten oder der Einschätzung der Leistung rund um den Trainings- und Wettkampfalltag, die Wirkung ist vielfältig.


  • die Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen (Kommunikation, Problemlösung, Verhandlung)
  • Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit
  • eine höhere intrinsische Motivation
  • eine verbesserte Körperwahrnehmung und Gesundheitsregulation
  • ein langfristiges Engagement im Sport, auch über die aktive Karriere hinaus

  • gemeinsam getragene Ziele und eine hohe Identifikation
  • neue Perspektiven und Innovation
  • eine kooperative Atmosphäre und psychologische Sicherheit
  • eine individualisierte Planung und ein individualisiertes Coaching
  • die Reduktion von Machtgefällen
  • die aktive Förderung der Kinderrechte im Sport

Warum wir Mitbestimmung durch Athlet*innen fördern

Im Frühjahr 2025 hat Swiss Olympic erstmals untersucht, wie die Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen unter 18 Jahren bei den Card-Holder-Athlet*innen ab 14 Jahren gestaltet ist. Die Ergebnisse zeigen: Viele Nachwuchsathlet*innen – insbesondere die unter 19-Jährigen – können bei wichtigen Entscheidungen und bei der Trainingsgestaltung noch zu wenig mitreden.

Deshalb will Swiss Olympic die Mitbestimmung durch minderjährige Athlet*innen im Trainings- und Wettkampfalltag (Phase T des FTEM) gezielt fördern. Diese Förderung soll auch die minderjährigen Sportler*innen der Phase F betreffen.


Das Engagement von Swiss Olympic zur Förderung der Mitbestimmung stützt sich auf die UNO-Kinderrechtskonvention, insbesondere auf Artikel 12: Recht des Kindes, seine Meinung zu äussern und gehört zu werden. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert und bemüht sich seither, auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zu schützen und zu fördern.

Die Mitbestimmung stellt zudem ein zentrales Element der Menschenwürde dar. Im System «Wertvoller Schweizer Sport» trägt die Förderung der Mitbestimmung dazu bei, die Kompetenzen der Menschen zu fördern. Auf der anderen Seite stärkt die Förderung der Mitbestimmung die Organisationen im Sport.

System “wertvoller Schweizer Sport”

Mitbestimmung ist auf verschiedenen Ebenen des Schweizer Sportsystems verankert – von gesetzlichen Grundlagen über den Swiss Olympic Branchenstandard bis hin zu operativen Instrumenten wie dem Ethik-Kompass und dem Ethik-Check.

Adjektive Mitbestimmung
In der Sprache des Ethik-Kompass erläutern diese Adjektive das Spektrum der Mitbestimmung durch Athlet*innen und Sportler*innen unter 18 Jahren.
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Resultate Athlet*innen-Befragung 2025
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