Swiss Olympic und das BASPO lancieren die Sportförderung der Zukunft

Der Schweizer Sport soll sich weiter entwickeln, um auch in Zukunft den grösstmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen. Mit diesem Ziel lanciert Swiss Olympic zusammen mit dem Bundesamt für Sport das breit abgestützte Projekt «Sport- und Bewegungsförderung 2040». Die Resultate der nun anlaufenden Arbeiten werden 2026 vorliegen.

Der Sport hat in der Gesellschaft in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Seine positiven Wirkungen sind unbestritten, und das Schweizer Sportsystem ist ein Erfolgsmodell: Immer mehr Menschen im Land treiben Sport, die Erfolgskurve im Leistungssport zeigt nach oben, und die Schweiz ist Austragungsort vieler internationaler Sportgrossanlässe mit weltweiter Strahlkraft. Mit seinem Sportförderprogramm Jugend+Sport erreicht der Bund heute zudem bereits die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in der Schweiz.

Die steigende Beliebtheit von Sport und Bewegung stellt die Akteure aber auch vor Herausforderungen, etwa in Bezug auf den knapper werdenden Raum, den Umgang mit den Folgen des Klimawandels oder die zunehmende Individualisierung. Damit der Sport auch in Zukunft seine positive Wirkung in der Gesellschaft entfalten kann, müssen sich Sport und Sportförderung weiterentwickeln.

Sport muss sich vernetzen

Hier setzt das Projekt «Sport- und Bewegungsförderung 2040» an. Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport BASPO wollen mit dem Vorhaben die strategischen Grundlagen für die Sportförderung der Zukunft schaffen. «Unser Ziel ist es, die Sportförderung in der Schweiz so auszugestalten, dass der Sport auch in Zukunft den grösstmöglichen Nutzen für die Gesellschaft bringt», sagt BASPO-Direktorin Sandra Felix.

“Mit dem Projekt entwickeln wir die Rahmenbedingungen für eine Sport- und Bewegungsförderung, die erfolgreich, ethisch und nachhaltig ist.”
- Ruth Metzler-Arnold, Präsidentin von Swiss Olympic

Das Projekt «Sport- und Bewegungsförderung 2040» soll die Basis für eine breit abgestützte und wirkungsvolle Sportförderung in den kommenden zwei Jahrzehnten legen. Um seiner wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung gerecht werden zu können, müsse sich der Sport besser vernetzen und sich auch dort einbringen, wo er auf den ersten Blick nur indirekt betroffen sei, etwa in der Raum- oder der Verkehrsplanung.

Breite Partizipation

Das BASPO vertritt in der «Sport- und Bewegungsförderung 2040» die öffentlich-rechtliche Seite (Bund, Kantone, Gemeinden), während Swiss Olympic die Interessen und Erfahrungen des privatrechtlich organisierten Sports (Verbände, Vereine) einbringt. So involviert das Projekt zahlreiche relevante Organisationen aus dem Schweizer Sport. Diese strategische Zusammenarbeit von Institutionen aller drei staatlichen Ebenen einerseits und dem Privatsport andererseits ist in dieser Dimension neu im Schweizer Sport.

Im Frühjahr 2025 haben die Führungsgremien von Swiss Olympic und BASPO analysiert, in welcher Hinsicht Sport und Bewegung wertvolle Wirkung in der Gesellschaft entfalten. Diese Wirkungsbereiche umfassen etwa die Persönlichkeitsbildung junger Menschen, gesundheitliche Aspekte und die Leistungsfähigkeit, andererseits geht es um Themen wie Innovation, Wertschöpfung oder sozialer Zusammenhalt.

Auf Basis dieser von Swiss Olympic und BASPO definierten Wirkungsbereiche des Sports werden nun im Lauf des Jahres 2025 Expertinnen und Vertreter relevanter Partnerorganisationen in Workshops Schwerpunkte, Stossrichtungen und Massnahmenpläne für die Sportförderung bis ins Jahr 2040 entwickeln. Dies sowohl unter Berücksichtigung grosser sportlicher Projekte (bspw. die laufenden Arbeiten an der Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038) wie auch den Megatrends in Gesellschaft, Umwelt, Technik und Wissenschaft. Ebenfalls analysiert und definiert werden dabei die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Player in der Sportförderung.

Basis der zukünftigen Sportförderung

Das Projekt «Sport- und Bewegungsförderung 2040» wird die Basis für die Schweizer Sportförderung der Zukunft bilden. Die Resultate der nun breit anlaufenden Arbeiten sollen bis Anfang 2026 vorliegen. Sie werden in einem Bericht gebündelt, der aufzeigen wird, welche Massnahmen auf welcher Ebene angegangen werden müssen und ob allenfalls die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen. Beschlüsse dazu werden dem Bundesrat unterbreitet.

Weitere Informationen

08.
Mai
2025