Im Sommer 2022 hatte eine Dopingkontrolle beim Schweizer Mountainbiker Mathias Flückiger einen atypischen Befund ergeben. Dieser führte zu einem langen Prozess, der für alle Beteiligten äusserst anspruchsvoll und für den Athleten sehr belastend war. Im Mai 2024 wurde Flückiger schliesslich von der damaligen Disziplinarkammer des Schweizer Sports freigesprochen.
Am Montag, 17.2.2025, lud Swiss Olympic (Präsidentin Ruth Metzler-Arnold/Sitzungsleitung, Direktor Roger Schnegg, Leiter Direktionsstab Cornel Hollenstein) in der Rolle als Vermittlerin die Stakeholder Mathias Flückiger und dessen Berater Christian Rocha, Swiss Sport Integrity (Präsident Ulrich Kurmann und Direktor Ernst König), Stiftung Schweizer Sportgericht (Präsidentin Raphaëlle Favre Schnyder und Direktor Yann Hafner), Swiss Cycling (Präsident Patrick Hunger), Athlet*innen-Kommission von Swiss Olympic (Co-Präsidium Jeannine Gmelin/Matthias Kyburz) und Bundesamt für Sport BASPO (Direktorin Sandra Felix) zu einem Runden Tisch im Haus des Sports in Ittigen ein. Unterstützt durch den externen Berater Alex Miescher war es das Ziel der Beteiligten, mit dem Treffen zur Aufarbeitung beizutragen und Optimierungen in den unterschiedlichen Bereichen und den Abläufen im Bereich Antidoping zu definieren. Dies in Ergänzung zum im Juli 2024 neu eingeführten Schweizer Sportgericht und dessen Verfahrensreglement sowie dem per 1. Januar 2025 überarbeiteten Doping- und Ethik-Statut. Und auch mit dem Wissen, dass es sich beim atypischen Befund bei Mathias Flückiger um einen auf verschiedenen Ebenen aussergewöhnlichen Fall handelt.
Das Treffen bot allen Parteien die Gelegenheit, auf den in ihren Augen bestehenden Handlungsbedarf hinzuweisen und darüber zu informieren, welche Optimierungsschritte bereits eingeleitet oder schon umgesetzt wurden. Insbesondere wurde von allen Anwesenden anerkannt, welch schwierige Momente Mathias Flückiger aufgrund der Geschehnisse durchlebt hat und es wurde das Bedauern darüber ausgedrückt.
Alle Anwesenden hatten im Vorfeld eine in solchen Prozessen übliche Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet, die ein freies Gespräch und die gewünschte, offene Atmosphäre ermöglichte. Deshalb wurde auch Wert darauf gelegt, eine gemeinsame Medienmitteilung zu erstellen.
Vereinbart wurde am Runden Tisch, dass Swiss Olympic - zusammen mit den Beteiligten und basierend auf den gemachten Erfahrungen - Empfehlungen und Unterstützungsmassnahmen erarbeitet und diese den Verbänden, Athletinnen und Athleten für den Fall atypischer oder positiver Befunde zur Verfügung stellt. Beispiele solcher Massnahmen sind spezifische Schulungen und Prävention, psychologische Unterstützung für betroffene Athletinnen und Athleten, Checklisten und Empfehlungen im Bereich Krisenkommunikation, die eine Vorverurteilung möglichst verhindern sollen. Zudem ist es das Ziel der Stiftung Schweizer Sportgericht, ein Verfahren in vier bis sechs Monaten abzuwickeln.
In einigen Punkten konnte keine Einigkeit erzielt werden. Auf die Forderung von Mathias Flückiger und der Athletenkommission nach einer kompletten und neutralen Aufarbeitung des Falles wurde nicht konkret eingegangen. Die Wichtigkeit einer neutralen Kontrollinstanz von SSI wurde von verschiedenen Parteien als nicht notwendig erachtet, da die Möglichkeit eines Weiterzugs an das Sportgericht besteht. Grundsätzlich wurde von Athletenseite bemängelt, dass die gemeinsam erarbeiteten Massnahmen zum heutigen Stand zu wenig konkret seien.
Zum Abschluss des Treffens haben die Teilnehmenden eine weitere Zusammenkunft nach der Sommerpause vereinbart. Dann soll überprüft werden, ob mit den am 17. Februar 2025 vereinbarten Massnahmen Fortschritte erzielt wurden und wo die Diskussion allenfalls vertieft werden muss, um das Vertrauen im Kampf gegen Doping im Schweizer Sport weiter zu stärken.