15. November 2010, daniel.eckmann

«Selbstdisziplin ist im heutigen Sportbusiness unrealistisch»

Wann immer im Sportbusiness schwere Missbräuche auffliegen, wird postwendend eine punktuelle Korrektur gefordert. Einmal geht es um Wettskandale, dann um Schiedsrichterbestechung oder Doping, jetzt macht die mögliche Käuflichkeit von Fifa-Funktionären gerade Schlagzeilen – morgen werden es vielleicht die Olympischen Spiele in Sotschi sein. Es hört nie auf.

Im knallhart auf Profit getrimmten System «Hochleistungssport» gehören haarsträubende Gaunereien ebenso zur Tagesordnung wie faszinierende Wettkämpfe. Je näher der Sport dem ganz grossen Geld kommt, desto grösser ist die Versuchung zu Betrug und Korruption. Wenn der Sport seine Glaubwürdigkeit und seinen privilegierten Platz als Juwel in einer an Scherben reichen Welt behaupten will, muss er mehr bieten als Lippenbekenntnisse. Er muss für seine Glaubwürdigkeit kämpfen und seine Vorbildlichkeit beweisen.

Druck von aussen

Aber das reicht erfahrungsgemäss nicht: Es braucht auch Druck von aussen. Die Frage drängt sich auf, ob der Sportbetrug im Strafrecht mit einer Spezialnorm als Offizialdelikt erfasst werden soll. Also grobes Geschütz gegen grobe Missbräuche.

Was wäre die Alternative? Eine Reihe von reaktiven Korrekturen am bestehenden Recht, diesmal beim Korruptionsartikel, später vielleicht im Sportförderungsgesetz oder im Wettbewerbsrecht. Ein undurchsichtiges, über Jahre gestaffeltes Sammelsurium von behelfsmässigen Gesetzesrevisionen würde die dringend nötige Klarheit kaum schaffen, dass Gerechtigkeit und Recht auch im Sport gelten.

Wenn es um derart grosse Summen und Interessen, um Millionen- und Milliardengeschäfte und um Verbände in der Grössenordnung von Weltkonzernen geht, reichen interne Instanzen oder Querverweise auf den allgemeinen Betrugsartikel nicht mehr. Das Versagen der bestehenden Instrumente ist zu offensichtlich. Das Gemauschel ebenfalls. Allmächtige Sportgerichtsbarkeit erinnert an einen Bernhardiner, der ein Wurstlager bewachen soll – es wird eine Selbstdisziplin verlangt, die im heutigen Sportbusiness unrealistisch ist.

In der Schweiz wurde bisher defensiv auf einen sportspezifischen Betrugsartikel reagiert. Sportliche Ideale und Werte könnten nicht vom Richter erzwungen werden, hiess es. Das sei Sache des Sports. Der Rest sei genügend geregelt. Aber das nur punktuelle Löschen des jeweils gerade aktuellen Brandherds verhindert offenkundig nicht, dass immer wieder woanders eine neue Flamme auflodert. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu sehen, dass das zu lösende Problem viel weiter und viel tiefer reicht, als es jeweils sichtbar wird.

Doping ist das Krebsübel

Reflexartig denkt man bei «Sportbetrug» gemeinhin an Doping. Das ist das Krebsübel. Zu packen sind jedoch alle Formen des Sportbetrugs. Nebst der Gesundheit gibt es auch die Rechtsgüter «Vermögen» und «Chancengleichheit im Wettbewerb». Erst als klar benanntes Offizialdelikt ist der Facettenreichtum des Sportbetrugs aus dem diffusen und eher zufälligen Graubereich in die Widerrechtlichkeit verwiesen und unter Strafe gestellt. Der Sportbetrugsartikel hätte nicht primär die Athleten im Visier, sondern alle möglichen Täter und Mittäter bis hinauf zu den Verbänden, Veranstaltern und Mittelsmännern. Das würde sportpolitisch ein klares Signal setzen und drei wirkungsvolle Effekte kombinieren:

• Betrüger samt Umfeld landen vor Gericht, auch im Sport.
• Sportliche Leistungen oder Anlässe, die betrügerisch zustande kommen, sind rechtswidrige Produkte – und werden als solche behandelt.
• Bei einer Verurteilung wegen Sportbetrug versiegen Ruhm, Applaus und Millionen.

Es gibt keinen Grund, den Sport rechtlich besser zu behandeln als die übrige Geschäftswelt. Wird unter dem Deckmantel des Sports gedopt, geschoben und betrogen, darf das nicht weniger geahndet werden als Betrügereien im Alltag. Damit wäre niemandem geholfen, zuletzt dem Sport. Recht ist da, um Sicherheit zu schaffen und das Handeln in Bahnen zu halten. Wer sich daran hält, hat nichts zu befürchten. Weshalb also Angst davor haben?

Daniel Eckmann, Jurist und Stv. Generaldirektor SRG SSR, war langjähriger Handball-Internationaler und ist Mitglied des Beirats der Swiss Olympic Academy. Dieser Text erschien erstmals am 2. November 2010 im TagesAnzeiger.
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