Jan Ullrich nachträglich gesperrt

Erstellt: 09.02.2012

Das Internationale Sportschiedsgericht CAS hat Jan Ullrich schuldig gesprochen, gegen die Anti-Doping-Regeln verstossen zu haben.

Jan Ullrich, Tour-de-France-Gewinner von 1997, wurde wegen der Verwicklung in die Affäre um den Dopingarzt Eufemiano Fuentes zu einer zweijährigen Sperre rückwirkend vom 22. August 2011 verurteilt. Das CAS annullierte zudem sämtliche Resultate Ullrichs seit dem 1. Mai 2005 bis zu seinem Karriereende.

Jan Ullrich in der Schweiz lizenziert

Ullrichs Verwicklung in die als «Operacion Puerto» bekannt gewordene Affäre war einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden. Das CAS hatte den Schiedsspruch in den letzten Monaten dreimal hinausgeschoben.

Weil Ullrich, der im Kanton Thurgau wohnt, in der Schweiz lizenziert war, waren die Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) von Swiss Olympic und Antidoping Schweiz in den Fall involviert. Die DK hatte das Verfahren im Januar 2010 aus formaljuristischen Gründen eingestellt, worauf Antidoping Schweiz den Fall zusammen mit dem Internationalen Radsport-Verband an das CAS weiterzog. Für Antidoping Schweiz war aufgrund der Untersuchungen stets klar, dass Ullrich zumindest regelmässig Blutdoping praktiziert hatte. Entsprechend erfreut reagierte die nationale Anti-Doping-Agentur nun auf das Urteil.

Keine lebenslange Sperre

Abgelehnt hat der CAS indes den Antrag der UCI, Ullrich als Wiederholungstäter mit einer lebenslangen Sperre für alle Tätigkeiten im Radsport zu belegen. Das erste Dopingvergehen des Deutschen im Jahr 2002 sei durch eine Einnahme von Amphetaminen ausserhalb der Wettkampfzeit zu erklären. Ein Verstoss sei hier aber nur gegeben, wenn dies während der Wettkampfzeit geschehe, schrieb das CAS in der Urteilsbegründung.

Ullrich verliert durch den Schiedsspruch unter anderem seinen 3. Platz bei der Tour de France 2005, den Gesamtsieg bei der Tour de Suisse 2006 sowie Etappensiege bei der Tour de Suisse 2005 und der Deutschland-Tour im selben Jahr. Für die Zukunftspläne des 38-Jährigen, der seine Laufbahn im Februar 2007 beendet hatte, ist das Urteil nicht von Bedeutung. (Si)


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